
Ab Mitternacht des 1. April werden alle aus dem Ausland nach Korea Einreisenden, unabhängig von Nationalität und Aufenthaltsdauer, 14 Tage unter Quarantäne gestellt. Das Foto zeigt Passagiere, die am 29. März am Incheon International Airport in Korea ankommen. ⓒ Yonhap News
Von Kim Hyelin und Elena Kubitzki
Um zu verhindern, dass COVID-19-Fälle aus dem Ausland importiert werden, werden alle Passagiere, die ab dem 1. April nach Korea kommen, von ihrer Ankunft an zwei Wochen lang unter Quarantäne gestellt. Diese Regelung gilt unabhängig von Nationalität und Abflugland.
Der Gesundheits- und Wohlfahrtsminister Park Neunghoo, der auch Leiter des Zentralen Hauptquartiers für Katastrophenschutz unter den koreanischen Zentren für die Krankheitskontrolle und Prävention (KCDC) ist, erklärte am 29. März im Regierungskomplex Seoul die Hintergründe dieser Entscheidung. So sei das COVID-19-Risiko wieder gestiegen, da sich das Virus international weiterhin ausbreite. Daher wurde beschlossen, die Quarantänemaßnahmen für alle aus dem Ausland ankommenden Personen drastisch zu verstärken.
Bis zum 1. April war die Quarantäne nur für Einreisende aus Europa und den USA Vorschrift. Ab Mitternacht des 1. April tritt die neue Regelung jedoch für alle Personen aus dem Ausland in Kraft, sowohl für koreanische als auch ausländische Staatsangehörige, unabhängig von der Aufenthaltsdauer und dem Abflugland. Die neue Quarantäne-Regelung betrifft außerdem auch Besucher in Kurzzeit-Aufenthalten, die zuvor lediglich überwacht wurden.
Personen die keinen eigenen Wohnsitz in Korea haben, werden in Einrichtungen unter Quarantäne gestellt, die von der Zentralregierung oder einer lokalen Regierung bereitgestellt werden. Für den Aufenthalt in einer solchen Einrichtung werden täglich KRW 100.000 berechnet.
Wer von der Quarantänepflicht befreit werden möchte, muss von der koreanischen Botschaft im jeweiligen Abflugland ein Befreiungsformular erhalten. Die Befreiung von der Quarantänepflicht ist möglich für Personen, die geschäftlich in Korea sind, an internationalen Symposien teilnehmen oder gemeinnützige oder humanitäre Arbeit leisten. Aber auch in diesen Fällen müssen Einreisende eine designierte Selbstdiagnose-App zur Überwachung ihres Gesundheitszustands auf ihrem Handy installieren. Über die App müssen sie angeben, ob sie COVID-19-Symptome vorweisen, und koreanische Beamte können zu ihnen Kontakt aufnehmen.
Die Regierung wird SMS an diejenigen Personen senden, die vor weniger als 14 Tagen in Korea eingereist sind, und ihnen raten, ab dem Tag ihrer Ankunft eine 14-tägige Selbstquarantäne durchzuführen. Außerdem können Personen mit Symptomen weitere Informationen zu diagnostischen Tests erhalten.
kimhyelin211@korea.kr