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Von Lee Hana und Elena Kubitzki
Die koreanische Regierung hat beschlossen, ab dem 22. März um 00:00 Uhr den COVID-19-Test für alle aus Europa Einreisenden zur Pflicht zu machen. Diese Maßnahme soll einen Zustrom von COVID-19-Fällen aus dem Ausland verhindern. Darüber hinaus sollen Ausländer mit einer Berechtigung zum Langzeitaufenthalt, die sich in Selbstisolation begeben müssen, unterstützt werden. Diese Unterstützung soll Lebenshaltungskosten und bezahlten Urlaub umfassen.
Bei einer Pressekonferenz am 20. März hatte das Zentrale Hauptquartier für Katastrophenschutz bekannt gegeben, dass der rasche Anstieg von Infektionen in Europa, unter anderem in Italien, Spanien, Frankreich, Großbritannien und Deutschland, diese Entscheidung notwendig gemacht hätte.
Alle Einreisenden aus Europa werden nun nach einem Fiebertest und dem Ausfüllen eines Gesundheitsfragebogens in symptomatische und asymptomatische Fälle unterteilt. Die Reisenden mit Symptomen werden dann in einer isolierten Quarantänestation auf das Coronavirus hin getestet. Die Reisenden ohne Symptome werden an einem separaten Ort getestet.
Einreisende mit positivem Testergebnis werden je nach Ausmaß ihrer Symptome in ein Krankenhaus oder in eine Klinik transportiert und dort behandelt. Koreaner und Langzeitaufenthalt-Ausländer, deren Testergebnis negativ ist, müssen sich an ihrem Wohnort mindestens 14 Tage lang in Selbstisolation begeben. Für Ausländer, die keinen festen Wohnort oder nur einen kurzen Aufenthalt haben, gestaltet sich der Ablauf etwas anders. Sie müssen sich in einer Quarantänestation aufhalten und den Gesundheitsbehörden per Telefon über ihren Gesundheitszustand Bericht erstatten.
Langzeitaufenthalt-Ausländer, die sich in Quarantäne begeben müssen, können Unterstützung in Form von Lebenshaltungskosten oder bezahltem Urlaub erhalten. Wenn sie nach ihrer Einreise aus dem Ausland für mehr als 14 Tage unter Quarantäne stehen, werden sie mit einem Zuschuss zum Lebensunterhalt von 450.000 Won pro Monat unterstützt.
Yoon Tae-ho, ein Beamter des Ministeriums für Gesundheit und Wohlfahrt, erklärte bei der Pressekonferenz, dass der Großteil der Langzeitaufenthalt-Ausländer einen inländischen Wohnsitz hätte. Er fügte hinzu: „Aber unabhängig davon, ob sie sich in Selbstisolation befinden, oder sich in einer Quarantänestation aufhalten, jeder Ausländer kann die finanzielle Unterstützung erhalten.“
In dem Fall, dass der Arbeitsplatz eines solchen Ausländers die Quarantäneperiode als bezahlten Urlaub unterstützen sollte, würde die Unterstützung genau wie bei Koreanern an den Arbeitgeber gezahlt werden.
hlee10@korea.kr